Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Karzelek, Kralle GbR (Converium)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge der Karzelek, Kralle, Kronhart GbR, Feuerdornstraße 170, 59071 Hamm (im Folgenden „Converium“ genannt), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 1 Leistungsgegenstand
(1) Converium bietet die Erstellung von Websites gemäß individueller Vereinbarung an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Übliche Bestandteile können z. B. sein: • Startseite und Unterseiten • Einbindung eines Kontaktformulars • Nutzung eines Content Management Systems (z. B. Framer) • Grundlegende Suchmaschinenoptimierung (SEO) • Optimierung für mobile Endgeräte • DSGVO-konforme Gestaltung • Vorübergehende Speicherung als Backup (in der Regel für 1 Monat)
§ 2 Projektablauf
(1) Das Projekt beginnt, sobald Converium die Annahme des Angebots per E-Mail sowie alle zur Umsetzung erforderlichen Inhalte vom Kunden erhalten hat.
(2) Erfolgt die Bereitstellung der Inhalte nicht innerhalb der im Angebot vereinbarten Frist, ist Converium berechtigt, die Website auf Basis der bis dahin verfügbaren Informationen fertigzustellen und zu übergeben. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder zusätzliche Nacharbeit entfällt in diesem Fall.
(3) Vereinbarte Fristen verschieben sich entsprechend, wenn die Mitwirkungspflichten des Kunden nicht rechtzeitig erfüllt werden. Converium ist in solchen Fällen berechtigt, das Projekt neu einzuplanen.
§ 3 Leistungen und Pflichten von Converium
(1) Converium bietet Leistungen zur Erstellung und ggf. Verwaltung von Websites an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Dieses enthält die verbindliche Leistungsbeschreibung, Preisangaben sowie die Zahlungsfristen.
(2) Die Inhalte des Angebots bilden zusammen mit diesen AGB die vertragliche Grundlage. Weitere mündliche Absprachen oder Nebenabreden bedürfen der Textform.
(3) Converium prüft die Kundenwünsche auf technische Umsetzbarkeit und informiert bei Unklarheiten.
(4) Es wird eine (1) gebündelte Korrekturschleife nach Übergabe der ersten Version gewährt. Weitere Änderungswünsche können nach Ermessen freiwillig berücksichtigt oder auf Wunsch des Kunden zusätzlich umgesetzt werden. Diese Leistungen sowie alle weiteren, im Angebot nicht aufgeführten Zusatzleistungen werden zum Stundensatz von 100 EUR netto abgerechnet.
(5) Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders festgelegt, besteht eine Standard-Website aus folgenden Seiten: Startseite, Über-uns-Seite, Dienstleistungsseite, Kontaktseite sowie den rechtlich erforderlichen Seiten Impressum und Datenschutzerklärung. Weitere Seiten, Unterseiten oder Sonderfunktionen sind nur enthalten, wenn diese ausdrücklich im Angebot aufgeführt wurden.
(6) Regelmäßige Wartungs- oder Hosting-Leistungen sind nicht automatisch enthalten. Diese müssen separat vereinbart und vergütet werden.
(7) Converium kann bei Übergabe Vorlagen für Impressum, Datenschutzerklärung und ggf. Cookie-Banner bereitstellen, soweit dies auf Basis allgemeiner Standards möglich ist. Eine rechtliche Prüfung oder Beratung erfolgt ausdrücklich nicht. Die Verantwortung für die rechtliche Konformität liegt ausschließlich beim Kunden.
(8) Grundlegende Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist Bestandteil der Website-Erstellung. Dabei werden grundlegende Maßnahmen umgesetzt (z. B. Meta-Daten, mobile Optimierung, Ladezeiten). Eine Garantie für bestimmte Platzierungen oder Erfolge wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(9) Die Übergabe der fertigen Website erfolgt in der Regel durch Bereitstellung eines Vorschau-Links oder der Freigabe auf dem jeweiligen Webspace. Diese Form der Übergabe gilt als gleichwertig zur physischen Übergabe.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die erforderlichen Inhalte innerhalb der im Angebot festgelegten Fristen bereit. Diese müssen frei von Rechten Dritter sein. (2) Der Kunde liefert alle notwendigen Zugangsdaten zur Einrichtung der Website. (3) Ein verantwortlicher Ansprechpartner ist zu benennen.
§ 5 Abnahme
(1) Nach Übergabe der finalen Website beginnt eine Abnahmefrist von sieben (7) Tagen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung auf eine Abnahmeaufforderung per E-Mail, gilt die Website automatisch als abgenommen.
(3) Werden wesentliche Mängel gemeldet, gewährt Converium eine Nachbesserung. Nach erfolgter Korrektur beginnt eine erneute Frist von sieben (7) Tagen.
(4) Nicht wesentliche Mängel oder Änderungswünsche berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der erstellten Website, mit Ausnahme von Open-Source-Bestandteilen.
(2) Projektdateien (z. B. Framer-Projekte, Layoutdaten, Quellcodes), die zur Weiterverarbeitung oder -bearbeitung dienen, sind nicht Bestandteil der Übergabe. Ihre Herausgabe erfolgt nur nach separater Vereinbarung.
(3) Bei unerlaubter Vervielfältigung, Verbreitung oder Weiterverwendung der durch Converium erstellten Inhalte oder Designs wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 EUR fällig. Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Die Zahlung erfolgt nach den im Angebot vereinbarten Raten und Fristen.
(3) Rechnungen werden jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit erstellt.
§ 8 Gewährleistung
(1) Converium übernimmt keine Gewährleistung für Ergebnisse, Erfolge oder eine bestimmte Funktionsweise der Website.
(2) Große Fehler sind unverzüglich nach Übergabe schriftlich zu melden. (3) Nach Ablauf von einem (1) Monat nach Übergabe können Mängel nicht mehr im Rahmen einer Gewährleistung geltend gemacht werden. In solchen Fällen wird gemeinsam mit dem Kunden eine separate Lösung gesucht.
§ 9 Haftung
(1) Converium haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Converium nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste.
(4) Converium übernimmt keine Haftung für Inhalte, Daten oder Materialien, die vom Kunden bereitgestellt werden.
(5) Converium übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Rechtstexte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner).
(6) Converium übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Datenverluste oder sonstige Beeinträchtigungen, die auf technische Probleme beim Hostinganbieter zurückzuführen sind, sofern keine grobe Fahrlässigkeit von Converium vorliegt.
(7) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.
(8) Sämtliche Ansprüche gegen Converium verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Entstehung.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller nicht öffentlich bekannten Informationen.
(2) Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
§ 11 Subunternehmer
Converium darf Subunternehmer einsetzen und haftet für deren Handlungen wie für eigene.
§ 12 Kündigung
(1) Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich, z. B. bei Zahlungsverzug oder Pflichtverletzungen.
(2) Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamm.
§ 14 Vorrang des Angebots und abweichende Geschäftsbedingungen
(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist ausschließlich das unterzeichnete Angebot.
(2) Diese AGB gelten ergänzend zum Angebot.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Die Annahme des Angebots per E-Mail gilt als rechtsverbindlich.
§ 15 Agenturhinweis im Footer
(1) Auf jeder durch Converium erstellten Website wird ein Hinweis auf die Agentur in Form eines dezenten Textlinks im Footer platziert (z. B. „Website by Converium“), der auf https://converium.de verweist.
(2) Dieser Hinweis ist fester Bestandteil der erstellten Website und dient als legitimer Bestandteil der Eigenwerbung und Akquise von Converium.
(3) Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass dieser Agenturhinweis nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden darf, weder durch ihn noch durch Dritte.
(4) Eine Entfernung, Veränderung oder Unkenntlichmachung des Agenturhinweises ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Converium stellt eine Vertragsverletzung dar. In einem solchen Fall behält sich Converium vor, rechtliche Schritte einzuleiten und eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 EUR pro Verstoß geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
(5) Eine einvernehmliche Entfernung des Agenturhinweises kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien erfolgen und ist grundsätzlich gesondert zu vergüten.