AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Karzelek, Kralle GbR
Converium

Stand: 03.01.2026


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge der Karzelek, Kralle GbR, Gerhard Mesenkamp Weg 25, 59071 Hamm, nachfolgend Converium genannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.


§ 1 Geltungsbereich und Leistungsgegenstand

  1. Converium erbringt Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Website Erstellung und damit verbundener digitaler Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

  3. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Converium die technische und gestalterische Umsetzung einer Website, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, bestimmte Umsätze, Leads oder Suchmaschinenplatzierungen.


§ 2 Projektbeginn und Projektablauf

  1. Das Projekt beginnt mit Annahme des Angebots in Textform sowie nach vollständigem Eingang aller zur Umsetzung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugangsdaten des Kunden.

  2. Verzögert sich die Erfüllung der Mitwirkungspflichten, ist Converium berechtigt, den Projektzeitplan anzupassen oder das Projekt auf Basis der bis dahin vorliegenden Informationen umzusetzen und abzuschließen.

  3. Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, berechtigen nicht zu Preisnachlässen, Rückerstattungen oder Schadensersatzansprüchen.

  4. Converium ist berechtigt, Projekte bei längerer Inaktivität des Kunden neu einzuplanen.


§ 3 Leistungsumfang, Korrekturen und Änderungswünsche

  1. Der Leistungsumfang ist abschließend im jeweiligen Angebot geregelt.

  2. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine einmalige gebündelte Korrekturschleife nach Übergabe der ersten Version enthalten.

  3. Änderungswünsche, die über die vereinbarte Korrekturschleife hinausgehen oder nach Abnahme erfolgen, sind kostenpflichtig und werden mit 150 EUR netto pro Stunde abgerechnet.

  4. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs während des Projekts gelten als Zusatzleistungen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.


§ 4 Kommunikationswege

  1. Die projektbezogene Kommunikation erfolgt primär per E Mail.

  2. Die Nutzung von Messenger Diensten wie WhatsApp oder vergleichbaren Plattformen dient ausschließlich der unverbindlichen und informellen Abstimmung.

  3. Über Messenger getroffene Absprachen sind rechtlich nicht verbindlich, sofern sie nicht zusätzlich per E Mail bestätigt werden.

  4. Es besteht kein Anspruch auf feste Reaktionszeiten, ständige Erreichbarkeit oder Support außerhalb der vereinbarten Leistungen.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle für die Umsetzung erforderlichen Inhalte, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und frei von Rechten Dritter zur Verfügung.

  2. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

  3. Änderungen bereits freigegebener Inhalte können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.


§ 6 Abnahme

  1. Nach Übergabe der finalen Leistung beginnt eine Abnahmefrist von sieben Kalendertagen.

  2. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

  3. Wesentliche Mängel sind konkret, nachvollziehbar und innerhalb der Frist mitzuteilen.

  4. Unwesentliche Mängel oder bloße Änderungswünsche berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


§ 7 Vergütung und Zahlungsverzug

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

  2. Rechnungen sind sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  3. Bei Zahlungsverzug ist Converium berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

  4. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe bleiben vorbehalten.

  5. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.


§ 8 Nutzungsrechte

  1. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der erstellten Website.

  2. Projektdateien, Editier Zugänge, Design Rohdaten oder CMS Projekte sind nicht Bestandteil der Übergabe, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  3. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Bearbeitung durch Dritte ohne Zustimmung von Converium ist unzulässig.

  4. Bei unzulässiger Nutzung ist Converium berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


§ 9 Drittanbieter und technische Abhängigkeiten

  1. Converium nutzt zur Leistungserbringung Drittanbieter wie Hosting Anbieter, CMS Systeme oder Plugins.

  2. Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle dieser Dienste stellen keinen Mangel der Leistung dar.

  3. Für Leistungsänderungen oder Preisanpassungen durch Drittanbieter übernimmt Converium keine Haftung.


§ 10 Gewährleistung

  1. Converium schuldet eine funktionsfähige Website im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs zum Zeitpunkt der Abnahme.

  2. Keine Gewähr wird für wirtschaftliche Ergebnisse, Reichweiten, Umsätze oder Suchmaschinenplatzierungen übernommen.

  3. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

  4. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

  5. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder Dritte entstehen.


§ 11 Haftung

  1. Converium haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Converium nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Keine Haftung besteht für Inhalte, Daten oder Materialien, die vom Kunden bereitgestellt werden.

  4. Converium übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit oder Vollständigkeit von Impressum, Datenschutzerklärung oder sonstigen Rechtstexten des Kunden.


§ 12 Referenznutzung und Agenturhinweis

  1. Converium ist berechtigt, die erbrachten Leistungen unter Nennung des Kunden als Referenz zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen und in Marketingmaterialien.

  2. Auf jeder durch Converium erstellten Website wird ein Agenturhinweis im Footer platziert.

  3. Eine Entfernung oder Veränderung des Agenturhinweises ist nur gegen gesonderte Vergütung und nach vorheriger Vereinbarung möglich.


§ 13 Kündigung

  1. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.

  2. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

  3. Bei Kündigung durch den Kunden nach Projektbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.


§ 14 Datenschutz und Umgang mit Kontaktdaten

  1. Converium verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz Grundverordnung.

  2. Telefonnummern, E Mail Adressen und sonstige Kontaktdaten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und Projektkommunikation verwendet.

  3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

  4. Eine Nutzung zu Werbezwecken, Weiterverkauf oder unaufgeforderte Kontaktaufnahme außerhalb des Projekts erfolgt nicht.

  5. Die Nutzung von Messenger Diensten wie WhatsApp erfolgt freiwillig und ausschließlich zur projektbezogenen Abstimmung.

  6. Zugangsdaten und interne Informationen des Kunden werden vertraulich behandelt.

  7. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Converium.


§ 15 Empfehlungsprogramm

  1. Converium bietet ein freiwilliges Empfehlungsprogramm an.

  2. Empfehler erhalten eine Provision in Höhe von 10 Prozent des netto beauftragten Projektvolumens, sofern es durch ihre Empfehlung zu einem wirksamen Vertragsabschluss kommt.

  3. Ein Provisionsanspruch entsteht ausschließlich, wenn der empfohlene Kunde den Vertrag abschließt und die vollständige Zahlung bei Converium eingegangen ist.

  4. Die Provision bezieht sich ausschließlich auf den Erstauftrag des empfohlenen Kunden. Folgeaufträge, Erweiterungen oder Zusatzleistungen sind nicht provisionspflichtig, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

  5. Die Auszahlung erfolgt nach Zahlungseingang und nur gegen ordnungsgemäße Rechnungsstellung oder Gutschrift, sofern erforderlich.

  6. Ein Anspruch auf Teilnahme am Empfehlungsprogramm besteht nicht. Converium behält sich vor, das Programm jederzeit zu ändern oder einzustellen.

  7. Keine Provision wird gezahlt, wenn der empfohlene Kunde bereits bekannt war, kein ursächlicher Zusammenhang zur Empfehlung besteht oder der Vertrag storniert oder rückabgewickelt wird.

  8. Ein Provisionsanspruch besteht maximal für zwölf Monate nach erstmaliger Empfehlung.


§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

  3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamm, soweit gesetzlich zulässig.

  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihnen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.

  5. Die Annahme eines Angebots per E Mail gilt als rechtsverbindlich.